Beitragsordnung

für den Verein Sport, Gesundheit und Rehabilitation Lubinus (SGR Lubinus e.V.), Kiel

I. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die §§ 5, 11 und 12 der Satzung in der Fassung vom 08.07.2009.


II. Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.


III. Beschlussfassung und Bekanntgabe

  1. Neuwirkend laut Vorstandssitzung vom 19.01.2017 wurden die Vereinsbeiträge gemäß der Anlage zur Beitragsordnung mit Wirkung ab 01.04.2017 angepasst.
  2. Mitglieder, die dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.


IV. Regelungen

  1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch den Vorstand beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst der Vorstand keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.
  2. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage zu dieser Beitragsordnung.
  3. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung der Abteilung und Prüfung der vorgelegten Nachweise.
  4. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
  5. Nach Vereinseintritt ist sofort der volle monatliche Beitrag zu zahlen.
  6. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Quartals möglich und muss der Geschäftsstelle spätestens sechs Wochen vorher schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Quartal. Die Beitragszahlung erfolgt im Übrigen anteilig.
  7. Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen.
    Die Bankverbindung lautet:
    SGR Lubinus e.V.
    FördeSparkasse Kiel
    IBAN DE30 2105 0170 1400 1184 75
  8. Vereinsbeiträge sind zum 3. Werktag des laufenden Monats fällig. Mit Wirkung ab 01.07.2010 werden die Vereinsbeiträge quartalsmäßig erhoben. Sie sind dann jeweils am 3. Werktag des zweiten Monats des Quartals fällig.
  9. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren erhoben. Die Höhe ergibt sich aus der Anlage.
  10. Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.

Anlage zur Beitragsordnung für den Sportverein SGR Lubinus e.V. Kiel:

Vereinsbeitrag

  1. Beiträge
  • Für Mitglieder mit Rehasportverordnung (ohne Teilnahme an weiteren Kursen): Kein Beitrag
  • Für Mitglieder ohne Rehasportverordnung: 22,00 Euro/Monat (=264,00 Euro/Jahr)
  • Für Mitarbeiter/innen der Lubinus-Gruppe: 11,00 Euro/Monat (=132,00 Euro/Jahr)

2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gemäß Beitragsordnung werden folgende Mahngebühren erhoben: 2,00 Euro