Begleitperson

Die Mitaufnahme einer Begleitperson ist grundsätzlich möglich. Bei der Begleitperson unterscheidet man zwischen einer medinisch notwendigen Begleitperson und einer nicht medizinisch notwendigen Begleitperson. Die Kosten für die medizinisch notwendig Begleitperson übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse. Im Zweifelsfall klären Sie dies bitte mit Ihrer Krankenkasse ab.

Die Kosten für eine nicht medizinisch notwendige Begleitperson werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Nach der stationären Behandlung werden Ihnen die Kosten in Höhe von 55,82 € pro Tag für das Regelleistungszimmer in Rechnung stellen.