Entlassung

Entlassmanagement

Unser Entlassmanagement beginnt bereits am Tag Ihrer stationären Aufnahme. Die behandelnden Ärzte, Pflegemitarbeiter und der Sozialdienst bereiten alles für Ihre Entlassung vor, damit ein nahtloser Übergang in die Anschlussversorgung oder in den häuslichen Bereich erfolgen kann. Am Entlassungstag erhalten Sie für Ihren weiterbehandelnden Arzt einen Entlassungsbrief und einen Medikamentenplan, sofern Medikamente verordnet und mitgegeben wurden.

Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung nach der stationären Kranken­hausbehandlung erhalten Sie im Bedarfsfall am Entlasstag die notwendigen Arznei-, Heil- und Hilfsmittel.

Haben Sie nach der Entlassung noch Fragen zur stationären Krankenhaus­behandlung, können Sie uns über die Telefonnummer des Entlassmanagements 0431 - 388-14333 in der Zeit von Montag bis Freitag von 09:00 - 19:00 Uhr und samstags und sonntags von 10:00 - 14:00 Uhr erreichen.

Nach Hause kommen

Klären Sie bereits vor der Aufnahme, wie Sie nach der stationären Behandlung nach Hause kommen. Der Entlassungstag wird Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben, sodass Sie die Möglichkeit haben, die Rückfahrt zu organisieren.

Gemäß § 60 SGB V übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Fahrten im Rahmen der stationären Krankenhausbehandlung, wenn diese aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Im Bedarfsfall sprechen Sie bitte Ihren behandelnden Arzt an, damit eine Krankentransportverordnung ausgestellt werden kann.

Gesetzliche Zuzahlung

Der Gesetzgeber hat in § 39 Abs. 4 SGB V (SGB = Sozialgesetzbuch) festgelegt, dass jeder Versicherte, der das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, einen Kranken­hauseigenanteil zu zahlen hat. Vom Beginn der vollstationären Kranken­hausbehandlung an, sind 10,- € pro Kalendertag für längstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres an das Krankenhaus zu zahlen. Als Krankenhaus sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, diesen Eigenanteil im Auftrag Ihrer Krankenkasse einzuziehen. Im Anschluss an Ihre vollstationäre Krankenhausbehandlung werden wir Ihnen daher eine Rechnung übersenden und Sie darum bitten, den Eigenanteil zu überweisen.

Sozialdienst

Unser Mitarbeiterinnen im Sozialdienst sind Ihnen bei der Beratung und Antragstellung von Leistungen behilflich, damit Sie nach der stationären Krankenhausbehandlung bestmöglich versorgt sind.

weitere Informationen

Individuelle Informationen unserer Fachabteilungen zur Entlassung

Unsere Patienteninformationen sollen Ihnen bei Ihren Vorbereitungen zur Entlassung aus der stationären Behandlung helfen.
Nachstehend zum Download finden Sie individuelle Informationen der Fachbereiche Gefäß- und endovaskuläre Chirurgie und Endoprothetik (Gelenkersatz).