Besondere (Integrierte) Versorgung
Lubinus Clinicum
Fallmanagement Besondere Versorgung
Steenbeker Weg 25
24106 Kiel
T: +49 431 388-12010
F: +49 431 388-12090
besondereversorgung@lubinus-stiftung.de
Die Behandlungskette
Besondere Versorgung ist in § 140 a ff. des Sozialgesetzbuches V (SGB V) verankert.
Der Patient soll durch diese Regelung die Möglichkeit bekommen, sektorenübergreifend behandelt zu werden.
Die Teilnahme der Versicherten an den besonderen Versorgungsformen ist freiwillig.
Konkret heißt besondere Versorgung für unsere Patienten, dass die gesamte Behandlungskette einer Krankheit durch Lubinus organisiert wird. Dabei beinhaltet die Behandlungskette
- die Voruntersuchung beim Hausarzt und Facharzt
- den operativen Eingriff
je nach Indikation ambulanter oder stationärer Eingriff - den stationären Aufenthalt
bei ambulanten Eingriffen ist es über die besondere Versorgung möglich, je nach Indikation 1-2 Tage stationär in der Klinik zu verbleiben - die nachstationäre Behandlung
je nach Indikation Versorgung mit Heilmittel und Hilfsmitteln ggfs. Organisation stationärer oder ambulanter Rehabilitation - die Nachuntersuchungen
durch den an der besonderen Versorgung teilnehmenden niedergelassenen Hausarzt oder Facharzt
Teilnehmer der besonderen Versorgung
- Patienten können daran teilnehmen, wenn sie in einer der untenstehenden Krankenversicherungen versichert sind und eine der dort ebenfalls aufgeführten Leistungen in Anspruch nehmen (Verweis auf die Tabelle Krankenkassen, Indikationen). Inzwischen wurden, Stand: 01.01.2021, knapp 22.100 Patienten im Rahmen der besonderen Versorgung behandelt.
- Ärzte, wenn diese ihre Teilnahme an der besonderen Versorgung erklärt haben. Inzwischen haben sich über 600 Arztpraxen (Hausärzte, Orthopäden, Neurologen) aus ganz Schleswig-Holstein als Kooperationspartner in die Verträge eingeschrieben. Wenn Sie wissen möchten, ob auch Ihr Arzt an der besonderen Versorgung teilnimmt, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
- Sonstige Leistungserbringer, dazu gehören drei Rehabilitationskliniken (Ostseeklinik Schönberg-Holm, Klinikum Bad Bramstedt und die BG Nordsee Reha-Klinik St. Peter-Ording), sowie alle gesetzlich zugelassenen Praxen für Physiotherapie aus ganz Schleswig-Holstein.
- Krankenkassen, dazu gehören die AOK NordWest - die Gesundheitskasse, die Techniker Krankenkasse (TK), die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) sowie der BKK-Landesverband NORDWEST.
Leistungen
Das Lubinus Clinicum hat nachstehende Leistungen mit den dort aufgeführten Krankenkassen vereinbart:
Leistungen | TKK | LKK | AOK NordWest | BKK* |
---|---|---|---|---|
Hüftendoprothetik | X | X | X | X |
Knieendoprothetik | X | X | X | X |
Karpaltunnel | X | |||
Dupuytren | X | |||
Arthroskopie resizierend | X | |||
Arthroskopie rekonstruktiv | X | |||
Arthroskopie Schulter | X | |||
Hallux valgus | X | |||
Hallux rigidus | X | |||
Hammerzeh | X |
* nur im BKK-Landesverband NORD organisierte Kassen (in Fragen zur Zugehörigkeit setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung)