Besondere (Integrierte) Versorgung

Inke Altermann-Lüders

Ihre Ansprechpartnerin

Inke Altermann-Lüders

Lubinus Clinicum
Fallmanagement Besondere Versorgung
Steenbeker Weg 25
24106 Kiel

T: +49 431 388-12010
F: +49 431 388-12090
besondereversorgung@lubinus-stiftung.de

Die Behandlungskette

Besondere Versorgung ist in § 140 a ff. des Sozialgesetzbuches V (SGB V) verankert.

Der Patient soll durch diese Regelung die Möglichkeit bekommen, sektorenübergreifend behandelt zu werden.

Die Teilnahme der Versicherten an den besonderen Versorgungsformen ist freiwillig.

Konkret heißt besondere Versorgung für unsere Patienten, dass die gesamte Behandlungskette einer Krankheit durch Lubinus organisiert wird. Dabei beinhaltet die Behandlungskette

  • die Voruntersuchung beim Hausarzt und Facharzt
  • den operativen Eingriff
    je nach Indikation ambulanter oder stationärer Eingriff
  • den stationären Aufenthalt
    bei ambulanten Eingriffen ist es über die besondere Versorgung möglich, je nach Indikation 1-2 Tage stationär in der Klinik zu verbleiben
  • die nachstationäre Behandlung
    je nach Indikation Versorgung mit Heilmittel und Hilfsmitteln ggfs. Organisation stationärer oder ambulanter Rehabilitation
  • die Nachuntersuchungen
    durch den an der besonderen Versorgung teilnehmenden niedergelassenen Hausarzt oder Facharzt

Teilnehmer der besonderen Versorgung

  • Patienten können daran teilnehmen, wenn sie in einer der untenstehenden Krankenversicherungen versichert sind und eine der dort ebenfalls aufgeführten Leistungen in Anspruch nehmen (Verweis auf die Tabelle Krankenkassen, Indikationen). Inzwischen wurden, Stand: 01.01.2021, knapp 22.100 Patienten im Rahmen der besonderen Versorgung behandelt.
  • Ärzte, wenn diese ihre Teilnahme an der besonderen Versorgung erklärt haben. Inzwischen haben sich über 600 Arztpraxen (Hausärzte, Orthopäden, Neurologen) aus ganz Schleswig-Holstein als Kooperationspartner in die Verträge eingeschrieben. Wenn Sie wissen möchten, ob auch Ihr Arzt an der besonderen Versorgung teilnimmt, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
  • Sonstige Leistungserbringer, dazu gehören drei Rehabilitationskliniken (Ostseeklinik Schönberg-Holm, Klinikum Bad Bramstedt und die BG Nordsee Reha-Klinik St. Peter-Ording), sowie alle gesetzlich zugelassenen Praxen für Physiotherapie aus ganz Schleswig-Holstein.
  • Krankenkassen, dazu gehören die AOK NordWest - die Gesundheitskasse, die Techniker Krankenkasse (TK), die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) sowie der BKK-Landesverband NORDWEST.

Leistungen

Das Lubinus Clinicum hat nachstehende Leistungen mit den dort aufgeführten Krankenkassen vereinbart:

Leistungen der besonderen Versorgung
Leistungen TKK LKK AOK NordWest BKK*
Hüftendoprothetik X X X X
Knieendoprothetik X X X X
Karpaltunnel X      
Dupuytren X      
Arthroskopie resizierend X      
Arthroskopie rekonstruktiv X      
Arthroskopie Schulter X      
Hallux valgus X      
Hallux rigidus X      
Hammerzeh X      

* nur im BKK-Landesverband NORD organisierte Kassen (in Fragen zur Zugehörigkeit setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung)

Beispiel Hüft- oder Knieprothese

Am Beispiel einer Hüft- oder einer Knieprothese heißt dies konkret:
Die vereinbarte Leistung beginnt bereits vor dem Krankenhausaufenthalt. Steht die Diagnose fest, führt das Lubinus Clinicum beispielsweise einen Umfeld-Check durch.

Ebenfalls vor der Operation erfolgt (je nach Kasse) eine Gangschulung, mit der die Patientinnen und Patienten bereits die richtige Fortbewegung mit dem künstlichen Gelenk und die Benutzung der Gehhilfen erlernen, um Unfallgefahren entgegen zu wirken. Ausführliche und umfassende Beratung und Information - auch unter Einbeziehung der Angehörigen - sind überdies selbstverständlich. Die vor dem stationären Aufenthalt erforderlichen sogenannten präanästhesiologischen Untersuchungen führt vorab der Hausarzt durch. Dieser wird vom Lubinus Clinicum entsprechend informiert. Anschließend erfolgt die stationäre Behandlung im Lubinus Clinicum.

An die Krankenhausbehandlung schließt sich nahtlos die nachstationäre Behandlung  an. Ihr kommt insbesondere die Aufgabe zu, eine langfristige Funktionstüchtigkeit des künstlichen Gelenks zu sichern und die Mobilität für die Aktivitäten des täglichen Lebens herzustellen. Je nach der individuellen patientenbezogenen Situation kann die Rehabilitation durch Heilmittel, ambulante oder stationäre Anschlussheilbehandlung durchgeführt werden. Gerne gibt Ihnen hierzu unser Sozialdienst Auskunft.

Auch für eine regelmäßige Kontrolle haben die Vertragspartner gesorgt. In enger Kooperation mit dem niedergelassenem Orthopäden werden in der Zeit zwischen dem dritten Monat und dem dritten Jahr nach der Operation bis zu drei Nachuntersuchungen durchgeführt und in eine wissenschaftliche Auswertung einbezogen.

Die koordinierten Behandlungsabläufe ersparen den Patienten überflüssige Doppelbehandlungen und unnötige Wartezeiten. Zentraleinkauf von Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln vermeiden zudem Kosten. Auf alle medizinischen Leistungen erhält der Patient, und dies ist besonders von Bedeutung, eine Garantie, die bei den arthroskopischen Leistungen  6 Monate und bei den endoprothetischen Leistungen bis zu 5 Jahre beträgt. Desweiteren erhalten die Patienten umfassendes Informationsmaterial über den endoprothetischen Eingriff und über das Leben mit einem künstlichen Gelenk.

Ziel der besonderen Versorgung ist die (integrative) Zusammenarbeit des Lubinus Clinicums mit niedergelassenen Vertragsärzten, sonstigen Leistungserbringern und Rehabilitationseinrichtungen. Die Vernetzung der einzelnen Versorgungsbereiche soll die Behandlung optimieren und die Behandlungsqualität verbessern.