Informationen für einweisende Ärzte

Besondere (integrierte) Versorgung

Die Besondere Versorgung ist in § 140 a ff. des Sozialgesetzbuches V (SGB V) verankert. Unsere gemeinsamen Patienten soll durch diese Regelung die Möglichkeit bekommen, sektorenübergreifend behandelt zu werden. Die Teilnahme der Versicherten an den besonderen Versorgungsformen ist freiwillig. Konkret heißt Besondere Versorgung für unsere Patienten, dass die gesamte Behandlungskette einer Krankheit durch Lubinus organisiert wird. Sie als Arzt können durch Ihre Erklärung der Teilnahme an der Besonderen Versorgung teilnehmen. Inzwischen haben sich über 600 Arztpraxen (Hausärzte, Orthopäden, Neurologen) aus ganz Schleswig-Holstein als Kooperationspartner in die Verträge eingeschrieben.